Rechtsprechung
LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 935, 940 ZPO, § 613 a BGB
Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegen den Betriebserwerber im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer vorläufiger Beschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers; Obsiegen des Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren gegen den Betriebsveräußerer als Voraussetzung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 § 940; BGB § 613a
Vorläufiger Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber im Wege einstweiliger Verfügung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 04.04.2006 - 3 Ga 14/06
- LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04
Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Aus den Regelungen der §§ 265 Abs. 2, 325 ZPO, die auf den Betriebsübergang Anwendung finden, ergibt sich aber, dass sie als Rechtsnachfolger das Ergebnis von Prozessen gegen sich wirken lassen muss, die der Veräußerer über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs hinaus mit dem Arbeitnehmer geführt hat (BAG, v. 24.05.2005 - 8 AZR 246/04 -, EzA § 613 a BGB, 2002, Nr. 32).Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht die Passivlegitimation des Veräußerers für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung bejaht, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang erfolgt ist (BAG, v. 18.03.1999, 8 AZR 306/98, EzA § 613 a BGB Nr. 179; BAG, v. 24.05.2005, a.a.O.).
- LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als …
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Ein auf eine tatsächliche vorläufige Beschäftigung gerichteter Verfügungsanspruch besteht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass es eine Pflicht des Beklagten gibt, den Kläger zu beschäftigen (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).
- ArbG Herford, 04.04.2006 - 3 Ga 14/06
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.04.2006 - 3 Ga 14/06 - abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.04.2006 - 3 GA 14/06 - abzuändern und die Berufungsbeklagte zu verpflichten, den Berufungskläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ArbG Herford - 3 Ca 743/05 - derzeit Landesarbeitsgericht Hamm - AZ.
- LAG Hamm, 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Das wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess hat verstreichen lassen, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm, v. 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 -). - LAG Hamm, 03.02.1998 - 7 Sa 2318/97
Begehren auf Weiterbeschäftigung als Pflegedienstleiter; Zur Frage der Beendigung …
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Zwar gilt die Eilbedürftigkeit grundsätzlich als widerlegt, wenn der Arbeitnehmer es unterlassen hat, den Weiterbeschäftigungsantrag in dem von ihm geführten Kündigungsprozess im Wege der objektiven Klagehäufung zu stellen (LAG Hamm, v. 03.02.1998 - 7 Sa 2318/97 - GK ArbGG-Vossen, § 62 Rz. 71 m.w.N.). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
Betriebsübergang (Druckerei)
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht die Passivlegitimation des Veräußerers für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung bejaht, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang erfolgt ist (BAG, v. 18.03.1999, 8 AZR 306/98, EzA § 613 a BGB Nr. 179;… BAG, v. 24.05.2005, a.a.O.). - LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87
Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung - …
Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Das Landearbeitsgericht Hessen stellt darauf ab, ob die Zeit "länger" war (LAG Hessen, v. 23.03.1987 - 1 Sa (GA) 316/87 -, NZA 1988, 37).
- ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per …
Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).
112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).
- ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09 LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Red. Ls.) (Volltext in "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).